- Behördenhandel
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Behördenhandel,Belegschaftshandel.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Behördenhandel — Beamtenhandel; Verkauf von Waren oder Vermittlung preisgünstiger Einkaufsmöglichkeiten an Behördenangestellte. B. noch verbreitet beim Verkauf von Versicherungen und Bausparverträgen (Beamtenheimstättenwerk (BHW)). Vgl. auch ⇡ direkter Vertrieb … Lexikon der Economics
Beamtenhandel — ⇡ Behördenhandel … Lexikon der Economics
Belegschaftshandel — Belegschaftshandel, der meist gegenüber dem Einzelhandel verbilligte Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Betriebsangehörige entweder durch Direktbezug vom Hersteller oder Großhändler oder durch Einkauf bei bestimmten Händlern.… … Universal-Lexikon
direkter Vertrieb — Direktabsatz, Direktvertrieb, Direktverkauf, Direktgeschäft, direkter Absatz. 1. Vertriebssystem, bei dem der Verkauf von Herstellern und Großhändlern direkt an Letztverbraucher erfolgt: Die produzierten Güter gelangen ohne Einschaltung des… … Lexikon der Economics